Hauswirtschaftliche Leistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b

Die Mobile Betreuung Klee verfügt über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote der Stadt Leverkusen nach § 45b SGB XI.

Wenn Sie bzw. Ihre zu pflegenden Angehörigen einen Pflegegrad oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben,  stehen Ihnen 125.-€ monatlich von den Pflegekassen an Betreuungsgeld zur Verfügung . Dadurch entstehen ihnen keine zusätzlichen Kosten, wir rechnen dies direkt mit den Pflegekassen ab.

Allerdings besteht für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen eine Zweckbindung. Das heißt, dieses Geld kann nur für Betreuungsleistungen von anerkannten Betreuungsdiensten verwendet werden. Diese Leistungen können nicht ausgezahlt werden.

Hauswirtschaftliche Aufgaben

Zu den Tätigkeiten im Haushalt gehören alle Aufgaben die im Haushalt anfallen u.a.:

  • Aufräumen und Reinigungsarbeiten in der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen und Bügeln der Kleidung
  • Pflegen von Pflanzen und Tieren
  • Einkaufen
  • einfache Gartenarbeiten
  • und Verwaltungsarbeiten wie das Führen eines Haushaltsbuchs

Pflegegrade

Pflegegrad

1
Entlastungsbetrag, § 45b SGB SGB XI – 125 €
Pflegehilfsmittel – 40 €

Pflegegrad

2
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI – 125 €
Umwandlung von 40% der Pflegesachleistung auf den Entlastungsbetrag – PG 2: 275,60 Euro/Monat das Pflegegeld anteilig reduziert.
Verhinderungspflege bis zu 1.612 + 806 = 2.418 €
Pflegehilfsmittel – 40 €

Pflegegrad

3
Umwandlung von 40% der Pflegesachleistung auf den Entlastungsbetrag = 519,20 €/Monat, das Pflegegeld anteilig reduziert.
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI – 125 €
Verhinderungspflege bis zu 1.612 + 806 = 2.418€
Pflegehilfsmittel – 40 €

Pflegegrad

4
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI – 125 €
Umwandlung von 40% der Pflegesachleistung auf den Entlastungsbetrag = 644,80 €/Monat, das Pflegegeld anteilig reduziert.
Verhinderungspflege bis zu 1.612 + 806 = 2.418€
Pflegehilfsmittel – 40 €

Pflegegrad

5
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI – 125 €
Umwandlung von 40% der Pflegesachleistung auf den Entlastungsbetrag – PG 5: 798,00 €/Monat, das Pflegegeld anteilig reduziert.
Verhinderungspflege bis zu 1.612 + 806 = 2.418€
Pflegehilfsmittel – 40 €

Rückruf?

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